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Gesetzlichen Gewährleistungsrechte:

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Bei Vertragswidrigkeit haben Verbraucher Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder vollständige Erstattung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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